Arbeitsrecht


Das Arbeitsgericht in Nürnberg.
Das Arbeitsgericht in Nürnberg.

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht erst bei der Kündigungsschutzklage. Schon vorher beraten wir, wie Arbeitsverhältnisse im beiderseitigen Einvernehmen beendet werden können. Muss eine Abfindung bezahlt werden? Wenn ja, wie hoch ist sie? Sollte bereits im Kündigungsschreiben eine Abfindung angeboten werden? Ist es sinnvoll, einen Aufhebungsvertrag zu schließen? Welche sozialrechtlichen Konsequenzen für den Arbeitnehmer hat ein solcher Vertrag? Ist es nicht besser eine Abfindung nach § 1a KSchG in Anspruch zu nehmen?  Kann die Abfindung mit der so genannten „Fünftel-Regelung“ steuerlich schonend ausbezahlt werden?

Unsere Kanzlei berät Sie kompetent und umfassend über alle Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverträgen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an!


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Aktuelles:

Arbeitszeugnis: Streichung der Dank- und Grußformel

Quelle: Bundesarbeitsgericht
Quelle: Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht hat sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, ob eine Arbeitnehmerin im Arbeitszeugnis Anspruch auf die Formulierung

 

"Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.“

 

 

hat. Letztlich hat dies das Bundesarbeitsgericht verneint (Urteil vom 06.06.2023, Aktenzeichen:  9 AZR 272/22). 

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Freistellung wegen fehlender Corona-Impfung rechtswidrig

Wie die Tageszeitung DIE WELT am 03.02.2023 berichtete hat das Arbeitsgericht Dresden im Verfahren 4 Ca 688/22 die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Die Klägerin hatte ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr weder einen Impfnachweis noch einen  Genesenen-Nachweis vorgelegt. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden. Sobald das Urteil verfügbar ist, werden wir es an dieser Stelle veröffentlichen. 

 

Außerordentliche Kündigung bei Missbrauch einer besonderen Stellung

Das Arbeitsgericht Aachen stellte mit Urteil vom 25.10.2022 (Az.: 6 Ca 1410/22) klar, dass ein Sachbearbeiter im Fuhrpark- und Gerätemanagement, der unter anderem die Aufgabe hat, ausgemusterte Fahrzeuge und Maschinen seines Arbeitgebers auf einer Auktionsplattform der öffentlichen Hand zum Verkauf anzubieten, solche Fahrzeuge nicht selbst ersteigern darf. 

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