Schadensersatz für Ihren gekauften, finanzierten oder geleasten BMW wegen des Dieselskandals (Thermofenster)


Seit dem Urteil vom 26.0.2023 können auch BMW-Besitzer Schadensersatz verlangen.
Seit dem Urteil vom 26.0.2023 können auch BMW-Besitzer Schadensersatz verlangen.

Der Bundesgerichtshof hat am 26.06.2023 wichtige Urteile im Dieselskandal verkündet. Autokäufer können nunmehr auch Schadensersatz fordern, wenn die Hersteller Pflichten bloß fahrlässig verletzt haben. Eine Schädigungsabsicht ist nicht mehr erforderlich!  Autobesitzer können nunmehr pauschal Schadensersatz in Höhe von 5 bis 15 % des Kaufpreises geltend machen. 

 

Wir wollen hier die wichtigsten Fragen für Sie beantworten:

 

> Für welche BMW-Fahrzeuge können Sie Schadensersatz verlangen?

 

Profitieren von dem Urteil können Besitzer von BMW-Fahrzeugen mit Diesel­motoren bis einschließ­lich Euro 6c! Erst nach Euro 6d zugelassene Diesel­motoren sind Messungen der Deutschen Umwelthilfe zu Folge so sauber, wie es die EU-Regeln vorschreiben. Die zuvor zugelassenen Autos stießen bei Fahrten im Straßenverkehr aber viel mehr Stick­oxid aus als im Prüf­stand und als es nach den EU-Regeln zulässig war. In der Vergangenheit haben Gerichte bereits unzulässige Abschalteinrichtungen bei folgenden Fahrzeugen/Motoren bestätigt: 

  • Urteil des LG Augsburg vom 03.08.2021, Az.: 31 O 2409/20  (BMW 520d, Euro 6, Motor B57),
  • Urteil des LG München vom 25.05.2021 (BMW X3, Euro 5, Motor N47),
  • Urteil des LG Stuttgart vom 20.05.2021, Az. 20 O 157/20 (BMW X5, Euro 5, Motor N57),
  • Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 09.04.2021, Az.: 1 U 94/20 (BMW X1, Euro 5, Motor N47),
  • Urteil des LG Dresden vom 02.03.2021 (BMW 525d, Euro 6, Motor N47),
  • Urteil des LG Duisburg vom 09.06.2020, Az. 1 O 334/19 (BMW 116d),
  • Urteil des LG Düsseldorf vom 31.03.2020, Az. 7 O 67/19 (BMW X1).

> Welchen Schaden können Sie ersetzt verlangen?

 

Einem Autokäufer steht nunmehr ein pauschaler Schadensersatzanspruch zu, der vom Gericht geschätzt wird. Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass dieser zwischen 5 % und 15 % des Kaufpreises bzw. der Finanzierungs-/Leasingkosten betragen muss. Den kleinen Schaden­ersatz erhalten Sie grundsätzlich unabhängig vom Kilo­meter­stand des Wagens in voller Höhe. Einschränkung. 

 

> Wie lang können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen?

 

Zu beachten ist, dass die Rechte der Autokäufer Verjährungsfristen unterliegen. 

 

>> Gegenüber dem Autohändler: Bei Neuwagen gilt eine Sachmängelhaftungsfrist von zwei Jahren ab der Übergabe des Autos. Bei Gebrauchten beträgt diese Frist in der Regel nur ein Jahr.

 

>> Gegenüber dem Hersteller: Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt aber erst, sobald der Geschädigte Kenntnis darüber hat, sein Auto vom Abgasskandal betroffen ist. Die Verjährung muss für jedes Modell bzw. jede Bauart geprüft werden. Da der Einbau des Thermofenster bei Mercedes-Benz-Fahrzeugen erst sehr spät bekannt geworden ist, dürften Ansprüche im Jahr 2023 noch nicht verjährt sein. Auch wenn die Fristen abgelaufen sind, stehen Ihnen womöglich noch sog. Restschadensersatzansprüche zu.


Das aktuelle Urteil:

BMW muss für Motor N47 Schadensersatz zahlen

(Stand: 14.07.2023)

Als eines der ersten Gerichte nach den viel beachteten BGH-Urteilen vom 26.06.2023 hat sich das Landgericht Frankenthal positioniert und einem Käufer, der am 06.07.2016 ein BMW Cabrio 120d (ausgestattet mit dem Motor N 47, Euro 5) gekauft hatte, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zugesprochen (Urteil vom 05.07.2023 – 6 O 335/22). Das Landgericht hat festgestellt, dass BMW eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt hat, da in dem Fahrzeug tatsächlich ein sog. Thermofenster eingebaut war.


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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Rechtsschutzversicherer muss Dieselverfahren decken

Das Landgericht Deggendorf (9a. Zivilkammer), Urteil vom 28.08.2023 – 9a O 273/22 hat klargestellt, dass ein Rechtsschutzversicherer Deckung für ein Klageverfahren gegen VW im Dieselskandal erteilen muss. Das Urteil betraf den Motor EA 288.

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Verfügt VW-Motor EA288 über eine Abschalteinrichtung?

Das OLG München hat mit Beschluss vom vom 25.07.2023 (Aktenzeichen: 34 U 1617/23 e) offengelassen, ob der VW-Dieselmotor EA 288 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Vielmehr möchte es die Berufung gegen ein klageabweisende Urteil zurückweisen, weil sich VW  angeblich in einem "vorsatzausschließenden Rechtsirrtum" befunden habe. Der Kläger hatte am 07.12.2019 einen VW Sharan 2,0 l TDI, Abgasnorm Euro 6, mit einer Leistung von 135 kW zu einem Kaufpreis von 28.800,- € brutto gekauft. Das Fahrezeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe EA288 ausgestattet. Das Fahrzeug ist von keiner Maßnahme des KBA betroffen und unterliegt auch keinem Rückruf.

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Dieselaffäre: BGH urteilt über Mercedes-Motor OM 651

Mit Urteil vom 20.07.2023 (Az.: III ZR 267/20) hat der BGH heute über einen Mercedes-Benz V 250 Edition lang zu entscheiden gehabt, der mit einem Motor der Baureihe OM 651 ausgerüstet ist. Die EG-Typgenehmigung wurde für die Schadstoffklasse Euro 6 erteilt. Das Fahrzeug hatte die Klägerin im Oktober 2016 gekauft. Die Klägerin macht geltend, der Motor in ihrem Fahrzeug sei mit zwei unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen, nämlich einem die Abgasrückführung steuernden Thermofenster sowie einer Abschalteinrichtung, die sich aus der Wirkungsweise des SCR-Katalysators ergebe. Die Klägerin verlangt von der Beklagten im Wesentlichen, sie so zu stellen, als habe sie den das Fahrzeug betreffenden Kaufvertrag nicht abgeschlossen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Der III. Zivilsenat hat heute im Anschluss an die Entscheidungen des VIa. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21, VIa ZR 1031/22) auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil mit Ausnahme eines auf die Zurückweisung von Zinsansprüchen entfallenden Teils aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

  

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Dieselskandal: BMW muss Schadensersatz für N47-Motor wegen Thermofenster zahlen

Als eines der ersten Gerichte nach den viel beachteten BGH-Urteilen vom 26.06.2023 hat sich das Landgericht Frankenthal positioniert und einem Käufer, der am 06.07.2016 ein BMW Cabrio 120d (ausgestattet mit dem Motor N 47, Euro 5) gekauft hatte, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zugesprochen (Urteil vom 05.07.2023 – 6 O 335/22). Das Gericht hat festgestellt, dass BMW eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt hat, da in dem Fahrzeug tatsächlich ein sog. Thermofenster eingebaut war.

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BGH zur Haftung des Motorherstellers im Dieselskandal

Der Bundesgerichtshof hat heute im Verfahren VIa ZR 1119/21 entschieden, dass ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, Käufern der vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen nur dann haftet, wenn er entweder selbst im Sinne der §§ 826, 31 BGB sittenwidrig vorsätzlich gehandelt hat oder wenn er dem Fahrzeughersteller nach § 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV vorsätzlich Beihilfe zu dessen vorsätzlichem Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeugs mit einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung geleistet hat.

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