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Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 31.01.2024 (Aktenzeichen: 6 O 36/22) hat das Landgericht Kleve die beklagte Versicherung zur Zahlung von knapp 20.000,00 € verurteilt für die Verletzung der Rotatorenmanschette, die die versicherte Person beim Gassigehen durch das plötzliche Reißen seines Hundes an der Leine erlitt. Der gerichtlich bestellte Sachverständige kam nach umfassender Begutachtung zu dem Ergebnis, dass die Verletzung des Versicherten durch das Unfallereignis verursacht wurde, wenngleich auf dem Boden einer über das altersübliche Maß hinausgehenden degenerativen Vorschädigung.
Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 03.12.2024 (Aktenzeichen: XI ZR 75/23) hat der Bundesgerichtshof eine von vielen Volks- und Raiffeisenbanken verwendete Vorfälligkeitsklausel gekippt, da dort bei der Schadensberechnung in zeitlicher Hinsicht auf die „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ abstellt. Dies ist nach Ansicht des BGH unzureichend im Sinne des § 502 BGB.
Wurden Arbeitnehmer im betrieblichen Umfeld gegen Covid-19/Corona geimpft, müssen Arbeitgeber womöglich für Impfschäden haften. In einem aktuellen Aufsatz im 34. Heft der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2024, 2430) haben Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Roland Stöbe und Rechtsassessor Daniel Stach verschiedene Konstellationen beschrieben, in denen Geschädigte unter erleichterten Voraussetzungen Schadensersatz geltend machen. können.
Das Landgericht Lübeck hat in einem nunmehr veröffentlichten Urteil vom 05.06.2024 (Az.: 4 O 345/22) einen Wohngebäude-Versicherer verpflichtet, nach einem Leitungswasserschaden die Kosten eines Komplettaustauschs der Parkettfläche im Wohn- und Essbereich zu ersetzen. Die Versicherung wurde verurteilt, an die Klägerin 11.000,- € zu zahlen. Einer Teilsanierung erteilte das Gericht eine Absage, weil die verlegte Parkettsorte nicht mehr erhältlich war. Es gelte, "optische Brüche" zu vermeiden. Anders sah es das Gericht hingegen bei der Tapete: Unterschiedliche Tapeten in unterschiedlichen Räumen seien vertretbar.
Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 31.10.2024 die Klage gegen BioNTech abgewiesen (Aktenzeichen: 1 O 2/23). Der im Jahr 1986 geborene Kläger hat geltend gemacht, nach der Impfung mit Comirnaty im Januar 2022 u.a. an Herzmuskelentzündung sowie Herzrhythmusstörungen zu leiden.