Professionelle Hilfe in Rechtsfragen

Bundesweite kompetente Rechtsberatung.
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Wer wir sind

Wir sind ein Team bestehend aus kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälten. Unsere Kanzlei vertritt Sie bundesweit in Streitigkeiten mit Banken, Versicherungen, Autokonzernen und Autohändlern. Aber auch verkehrsrechtliche Streitigkeiten wickeln wir unkompliziert ab.

Unsere Leistung

Wir liefern Ihnen eine effiziente, kostensparende und maßgeschneiderte Lösung Ihres Rechtsproblems. Unser oberstes Gebot ist Kostentransparenz. Das gemeinsame Vorgehen besprechen wir in einem kostenfreien Vorgespräch mit Ihnen.


Aus der aktuellen Rechtsprechung:

Neustarthilfe: 51 %-Regelung

Viele bayerische Unternehmer, die im Jahr 2021 eine sog. Neustarthilfe in Höhe von bis zu 7.500,00 € erlangt haben, sollen diese nunmehr zurückzahlen. Derzeit versendet die IHK für München und Oberbayern zahlreiche Schlussbescheide. Verwiesen wird auf die jeweiligen Einkommensteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum 2019, denen zu entnehmen sein soll, dass der Anteil der Einkünfte des Antragstellers aus selbständiger Tätigkeit unter der 51 %-Grenze der angegebenen Gesamteinkünfte liegt.

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Verwaltungsgericht Würzburg: Antragsberechtigung und 51 % Regelung

Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 17.04.2023 (Aktenzeichen: W 8 K 22.1233) hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg die Klage eines Unternehmers abgewiesen, mit der er Überbrückungshilfe III begehrt hat. Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass der Kläger weniger als 51 % seiner Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bezogen habe. 

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Corona-Hilfen: Billigkeit oder Kompensation?

In einem gut begründeten Aufsatz, welcher in der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) veröffentlicht ist (NJW 2024, 1144), haben sich Dr. Christoph Worms und Salvatore Figuccio dafür ausgesprochen, die staatlichen Corona-Hilfen in Abkehr der bisherigen Verwaltungsrechtsprechung als Kompensations- und nicht als Billigkeitsleistungen zu qualifizieren. 

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Blitzermarathon am Freitag, den 19.04.2024

Am Freitag, den 19. April 2024, um 6 Uhr startet der europaweite 'Speedmarathon', der vom europäischen Verkehrspolizei-Netzwerk 'ROADPOL' koordiniert wird. Bayern beteiligt sich im Rahmen des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 'Bayern mobil – sicher ans Ziel' am 24‑Stunden-Blitzmarathon. Auch andere Bundesländer nehmen an der Aktion teil.

Die Bayerische Polizei führt die bayernweit verstärkten Geschwindigkeitskontrollen bis Samstag, den 20. April 2024, 6 Uhr, durch. Insgesamt rund 2.000 Polizistinnen und Polizisten sowie Bedienstete der Gemeinden und Zweckverbände der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollieren die Geschwindigkeit an rund 1.500 möglichen Messstellen.

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OLG Bamberg: AstraZeneca muss Daten offenlegen

Wie in unserem Blog vom 26.04.2023 berichtet, hatte das Landgericht Hof als eines der ersten Gerichte eine Klage gegen den Impfhersteller AstraZeneca abgewiesen. Eine Frau hatte starke gesundheitliche Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Corona­-Impfstoff Vaxzevria des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt. Sie verlangt Schmerzensgeld und Schadenersatz. Mit Urteil vom 03.01.2023 (Aktenzeichen: 15 O 22/21) wurde die Klage abgewiesen. Beim Oberlandesgericht Bamberg wurde die Sache am 03.07.2023 (az.: 4 U 15/23) verhandelt. Am 08.04.2024 wurde ein Teil-Urteil erlassen, wonach AstraZeneca Daten zu Thrombosefällen offenlegen muss. Sobald das Teil-Urteil veröffentlicht wird, können Sie es an dieser Stelle nachlesen. 

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