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Rechtsanwältin Carolin Rogoz stand der Mittelbayerischen Zeitung aus Regensburg rund um das Thema Impfschäden ("PostVac-Patienten") Frage und Antwort . Thematisiert wurde dabei u.a., gegen wen Ansprüche geltend gemacht werden können, wann Ansprüche verjähren und ob auch lebenslange Schadensersatzrenten in Betracht kommen. Das komplette Interview kann nachgelesen werden unter: www.mittelbayerische.de.
Viele bayerische Unternehmer, die im Jahr 2021 eine sog. Neustarthilfe in Höhe von bis zu 7.500,00 € erlangt haben, sollen diese nunmehr zurückzahlen. Derzeit versendet die IHK für München und Oberbayern zahlreiche Schlussbescheide. Verwiesen wird auf die jeweiligen Einkommensteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum 2019, denen zu entnehmen sein soll, dass der Anteil der Einkünfte des Antragstellers aus selbständiger Tätigkeit unter der 51 %-Grenze der angegebenen Gesamteinkünfte liegt.
Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 17.04.2023 (Aktenzeichen: W 8 K 22.1233) hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg die Klage eines Unternehmers abgewiesen, mit der er Überbrückungshilfe III begehrt hat. Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus, dass der Kläger weniger als 51 % seiner Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bezogen habe.
In einem gut begründeten Aufsatz, welcher in der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) veröffentlicht ist (NJW 2024, 1144), haben sich Dr. Christoph Worms und Salvatore Figuccio dafür ausgesprochen, die staatlichen Corona-Hilfen in Abkehr der bisherigen Verwaltungsrechtsprechung als Kompensations- und nicht als Billigkeitsleistungen zu qualifizieren.
Am Freitag, den 19. April 2024, um 6 Uhr startet der europaweite 'Speedmarathon', der vom europäischen Verkehrspolizei-Netzwerk 'ROADPOL' koordiniert wird. Bayern beteiligt sich im Rahmen des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 'Bayern mobil – sicher ans Ziel' am 24‑Stunden-Blitzmarathon. Auch andere Bundesländer nehmen an der Aktion teil.
Die Bayerische Polizei führt die bayernweit verstärkten Geschwindigkeitskontrollen bis Samstag, den 20. April 2024, 6 Uhr, durch. Insgesamt rund 2.000 Polizistinnen und Polizisten sowie Bedienstete der Gemeinden und Zweckverbände der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollieren die Geschwindigkeit an rund 1.500 möglichen Messstellen.