Freistellung wegen fehlender Corona-Impfung rechtswidrig

Wie die Tageszeitung DIE WELT am 03.02.2023 berichtete hat das Arbeitsgericht Dresden im Verfahren 4 Ca 688/22 die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Die Klägerin hatte ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr weder einen Impfnachweis noch einen  Genesenen-Nachweis vorgelegt. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden. Sobald das Urteil verfügbar ist, werden wir es an dieser Stelle veröffentlichen.