Wir setzen Ihren Schmerzensgeldanspruch durch!

Ihre Rechte aus dem Autounfall setzen wir durch!
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Wurden Sie als Verkehrsteilnehmer verletzt?

 

Bei der Festsetzung der Entschädigung dürfen und müssen grundsätzlich alle in Betracht kommenden Umstände des Falles berücksichtigt werden. Bei der Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbilds in erster Linie die Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes zu beachten. Insoweit kommt es auf die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigung an. Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychische Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Zahl und Schwere der Operationen, die Dauer der stationären und der ambulanten Heilbehandlung, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die Höhe des Dauerschadens bestimmt werden (vgl. zum Vorstehenden OLG Nürnberg, Urteil v. 23.12.2015, Az.: 12 U 1263/14; Jaeger, VersR 2022, 921).

 

Einige Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • HWS-Syndrom mit länger andauernden Gleichgewichtsstörungen, die erst nach 4 Wochen verheilt waren: Schmerzensgeld in Höhe von 2.500,00 EUR (OLG München,  Endurteil vom 14.07.2006 - 10 U 2623/05).
  • Handfraktur: Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 € (OLG München, Urteil vom 24.11.2017 - 10 U 952/17).
  • Posttraumatisches Belastungssyndrom (PTBS) nach Verkehrsunfall: Psychische Beeinträchtigung und Angst in Form von Panikattaken als Folge einer vor 14 Jahren vorausgegangenen Unfallverletzung - Oberschenkelfraktur u.a.): Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € (OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.1.2013 - 4 U 349/11).

 


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Aktuelles:

Blitzermarathon am Freitag, den 19.04.2024

Am Freitag, den 19. April 2024, um 6 Uhr startet der europaweite 'Speedmarathon', der vom europäischen Verkehrspolizei-Netzwerk 'ROADPOL' koordiniert wird. Bayern beteiligt sich im Rahmen des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 'Bayern mobil – sicher ans Ziel' am 24‑Stunden-Blitzmarathon. Auch andere Bundesländer nehmen an der Aktion teil.

Die Bayerische Polizei führt die bayernweit verstärkten Geschwindigkeitskontrollen bis Samstag, den 20. April 2024, 6 Uhr, durch. Insgesamt rund 2.000 Polizistinnen und Polizisten sowie Bedienstete der Gemeinden und Zweckverbände der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollieren die Geschwindigkeit an rund 1.500 möglichen Messstellen.

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OLG Frankfurt: Anscheinsbeweis spricht gegen einen alkoholisierten Fahrer

Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 25.01.2024 (Aktenzeichen: 26 U 11/23) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klargestellt: Ereignet sich ein Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war. Das Oberlandesgericht hatte damit einer schwer verletzten Fußgängerin Schmerzensgeld in Höhe von 52.500 € und Schadensersatz - jeweils unter Berücksichtigung einer Mithaftung von 25% - zugesprochen. 

 

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Verstößt der "Wächter"-Modus bei Tesla gegen den Datenschutz?

Im Nürnberger Land hat ein Junge kürzlich mit seinem Fahrrad einen Tesla beschädigt. Der Tesla-Besitzer konnte mithilfe des eingeschalteten sog. "Sentry-Mode" seines Teslas die Identität des Jungen feststellen. 

 

Rechtsanwältin Carolin Rogoz hat in einem Interview mit der Hersbrucker Zeitung Fragen zum Thema Datenschutz im Zusammenhang mit dem sog. Sentry-Mode der Tesla-Fahrzeugen beantwortet. Dabei ging es insbesondere darum, ob Tesla-Fahrer mit Bußgeldern rechnen müssen, wenn sie den Sentry-Mode nicht ausschalten.  

 

> Das Interview können Sie ab heute auf der Seite der Hersbrucker Zeitung lesen.

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Nutzungsausfall, wenn Leasing-Pkw als Zweitfahrzeug zur Verfügung steht

Mit Urteil vom Urteil vom 01.03.2023 (Az.:1 U 100/22) hat das OLG Zweibrücken klargestellt, dass ein Nutzungsausfall nicht geltend gemacht werden kann, wenn ein nach dem Unfall geleaster Pkw als Zweitwagen gleichwertig zur Verfügung stand und die Mobilität des Geschädigten damit wiederhergestellt wurde. 

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OWi auch bei Nutzung einer Blitzer-App durch Beifahrer

Autofahrer begehen nach einem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 07.02.2023 (Aktenzeichen: 2 ORbs 35 Ss 9/23) auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1c Satz 2 StVO, wenn der Beifahrer auf dem Handy eine sog. Blitzer-App nutzt. Tathandlung des „Verwendens“ in § 23 Abs. 1 c Satz 3 StVO setzt laut OLG Karlsruhe kein eigenes aktives Tätigwerden des Fahrzeugführers im Umgang mit dem technischen Gerät bzw. der darin enthaltenen verbotenen Funktion voraus. Es genügt vielmehr jedes Handeln, mit dem dieser sich die verbotene Funktion zunutze macht.

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