Grauer Kapitalmarkt


Wir vertreten die Interessen von Anlegern des sog. Grauen Kapitalmarkts. Die Rechtsprechung hat in der jüngsten Vergangenheit die Rechte der Kunden gestärkt.

 

 


Aktuelles:

BGH entscheidet erneut über Prämiensparverträge

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 24.01.2023 (Aktenzeichen: XI ZR 257/21) ein des OLG Dresden aufgehoben, soweit dieses keinen für die Höhe der variablen Verzinsung maßgebenden Referenzzinssatz bestimmt hat. Darüber hinaus hat er entschieden, dass die Zinsanpassungen von der Musterbeklagten unter Beibehaltung des anfänglichen relativen Abstands des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz (Verhältnismethode) vorzunehmen sind.

 

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Generalanwalt EuGH: Ausweitung des Verbraucherbegriffs

In seinem Schlussvortrag vom 15.12.2022 im Verfahren C-570/21 führte der Generalanwalt beim EuGH Pitruzzella aus, dass der Gewerbetreibende, sogar der spezialisierte Rechtsanwalt im Rahmen von Verträgen über juristische Dienstleistungen, oder eine Person, die einer Tätigkeit als Gewerbetreibender nachgeht, den einem Verbraucher gewährten Schutz in Anspruch nehmen kann. Letztlich ging es um folgende grundsätzliche Frage, die auch im deutschen Recht von oft großer Bedeutung ist: Kann im Hinblick auf den Schutz des Unionsrechts gegen missbräuchliche Klauseln als Verbraucher bezeichnet werden, wer in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gemeinsam mit einem anderen Kreditnehmer, der keine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat, einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, wenn er dabei teilweise im Rahmen und teilweise außerhalb seiner Tätigkeit gehandelt hat, und im Gesamtzusammenhang des Vertrags der gewerbliche oder berufliche Charakter nicht überwiegt?

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BGH kippt automatische Erhöhung der Bankgebühren

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat heute laut Pressemitteilung entschieden (Aktenzeichen: XI ZR 26/20), dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren. DIE WELT feiert das Urteil als "Bankgebühren-Beben", Stiftung Warentest spricht von einem "spektakulären Urteil". 

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BGH-Urteile vom 05.11.2019 im Volltext veröffentlicht

Die Urteile des BGH vom 05.11.2019 (Aktenzeichen: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19) sind nunmehr im Volltext verfügbar und werden auszugsweise auf unserer Homepage veröffentlicht. Der BGH hat sich zunächst mit einer 0,00 Euro-Tageszinsangabe in der Widerrufsinformation auseinandergesetzt. Ferner wurden die Verbraucher in den beiden Fällen über die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit nach § 314 BGB nicht aufgeklärt. Schließlich wurden die Verbraucher wegen der Vorfälligkeitsentschädigung auf die "nach den vom Bundesgerichtshof vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen" verwiesen, wobei einzelne bei der Berechnung zu berücksichtigende Parameter aufgeführt wurden. 

Letztlich entschied der BGH - wie in den vergangenen Monaten mehrfach - gegen die Verbraucher.

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BGH: Unzulässige Kündigung eines Prämiensparvertrages

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. Mai 2019 (Az.: XI ZR 345/18) 

entschieden, dass ein Kreditinstitut einen Prämiensparvertrag nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen kann.

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