Erwartungsgemäß hat der Deutsche Bundestag am 18.03.2022 ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Die Oppositionsfraktionen kritisierten das Gesetz scharf. Bei SPD und Grünen wurde erkennbar, dass sie sich weitergehende Regelungen gewünscht hätten. Für den Gesetzentwurf in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung stimmten in namentlicher Abstimmung 364 Abgeordnete und 277 dagegen bei zwei Enthaltungen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Gesundheitsministeriums zugrunde. Das neue Infektionsschutzgesetz bedeutet aber nicht, dass in Zukunft sämtliche im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeführten Grundrechtseinschränkungen aufgehoben wurden. Vielmehr wird den Landtagen eingeräumt, sog. Hot-Spot-Regionen zu bestimmen, in denen weitreichende Einschränkungen der Grundrechte (u.a. Einführung von 3G-Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben und Beruf) möglich sind.