Die sog. Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ihren Diskussionsentwurf zur Novellierung des § 63 StGB vorgelegt. Die Vorschrift regelt die Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie und ist seit der Berichterstattung im Fall Mollath zunehmend in die Kritik geraten. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung vor, durch welche die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus stärker auf gravierende Fälle beschränkt, die Unterbringung für weniger schwerwiegende Gefahren zeitlich begrenzt sowie die prozessualen Sicherungen ausgebaut werden, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen besser zu vermeiden. Wie das Bundesjustizministerium am 20.01.2015 mitteilt, soll der Diskussionsentwurf der Arbeitsgruppe Grundlage für einen Referentenentwurf des Ministeriums sein.