Wie Spiegel Online heute aufdeckte, ignorieren viele Banken das kundenfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014, mit dem dieser sog. Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen für unwirksam erklärt hatte. Damit wurde die langjährige Praxis der Kreditinstitute beendet, Kunden in Darlehensverträgen Zusatzgebühren in beträchtlicher Höhe Rechnung zu stellen. Kunden können nicht nur die bezahlten Gebühren zurückverlangen sondern für die Zeit seit Zahlung auch Zinsen verlangen! Banken reagieren nach Recherchen des Spiegel Online auf die berechtigte Rückforderungsbegehren der Kunden teilweise abschlägig und setzen das Urteil nicht um. Rechtsanwältin Rogoz prüft Ihren Darlehensvertrag, berechnet die mögliche Anspruchshöhe und setzt diese gegen Ihre Bank durch.