In einem weiteren von der Kanzlei Stenz & Rogoz betreuten Verfahren haben die Antragsteller - eine Familie aus Baden-Württemberg - Erfolg bei der Verlängerung ihres Genesenenstatus vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (Beschluss vom 09.03.2022, Aktenzeichen: 16 K 947/22).
Mit deutlichen Worten begründete das Verwaltungsgericht Stuttgart, warum es für die Antragsteller die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage unzumutbar ist: