Derzeit werden Soforthilfeempfänger in Bayern aufgefordert, bis 31.10.2024 eine (weitere) Rückmeldung über ein Online-Portal vorzunehmen. Die Nichteinhaltung der Frist soll die Rückforderung der gesamten Soforthilfe zzgl. Zinsen zur Folge haben.
Unsere Kanzlei klärt Sie darüber auf, ob und ggf. wie Sie auf das Schreiben reagieren müssen:
Neue Schreiben an die Soforthilfe-Empfänger:
Allgemeine rechtliche Einschätzung
Nach Ansicht der Kanzlei Stenz & Rogoz ist die Rückforderung bzw. Aufhebung der Soforthilfe-Bescheide weder von den Bestimmungen der Ausgangs-Bescheide noch der Richtlinien gedeckt. Die Rückforderung stellt vielmehr einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Unternehmer (Art. 12 Abs. 1 GG), in ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 GG), einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie gegen Treu und Glauben (in der Ausprägung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung) dar.
tennachteilen auch eine strafrechtliche Verfolgung.
Wie müssen Sie auf das neue Schreiben reagieren?
Es ist wichtig, die Ihnen gesetzte Frist einzuhalten!
Ansonsten droht neben der Rückzahlungsverpflichtung auch eine für Sie nachteilige Zins- und Kostenforderung. Im schlimmsten Fall kommt sogar ein strafrechtliches Verfahren auf Sie zu.
Sie haben folgende Ankreuzmöglichkeiten:
O Der bei Antragstellung prognostizierte Liquiditätsengpass ist tatsächlich geringer eingetreten und ich muss die Soforthilfe (anteilig) zurückzahlen. Die Rückzahlung ist vor Abgabe dieser Rückmeldung erfolgt
O Der bei Antragstellung prognostizierte Liquiditätsengpass ist auch tatsächlich in dieser Höhe eingetreten.
O Ich muss die Soforthilfe (anteilig) zurückzahlen und beantrage hierfür eine Ratenzahlung.
O Ich muss die Soforthilfe (anteilig) zurückzahlen und beantrage hierfür einen Erlass.
O Ich gebe keine der vorgenannten Rückmeldungen. Mir ist jedoch bewusst, dass ich bei einer von mir festgestellten Überkompensation verpflichtet bin, diese der Höhe nach anzugeben. Zu Widerruf und Rückforderung der Soforthilfe auch für den Fall, dass ich nachfolgend der Verpflichtung zur Mitteilung der Höhe der Überkompensation nicht nachkomme, habe ich die Möglichkeit der Äußerung.
Sollten Sie - nach Lesart der bayerischen Staatsregierung - überkompensiert worden sein, haben Sie zwei Möglichkeiten:
> Möglichkeit Nummer 1:
Sie kreuzen das letzte Feld an und geben im Anschluss die Höhe der Überkompensation in Euro wahrheitsgemäß an. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, ein eigenes Schreiben hochzuladen, worin Sie zum Ausdruck bringen sollten, aus welchen Gründen Sie eine Rückzahlung bislang nicht vorgenommen haben. Ein entsprechendes Schreiben mit juristischer Argumentation werden wir unseren Mandanten selbstverständlich zeitnah zur Verfügung stellen.
Welches Risiko hat dieses Vorgehen?
Es ist zu erwarten, dass die für Sie zuständige Bezirksregierung die Corona-Soforthilfe in Höhe der Überkompensation widerrufen wird. Dies könnte verbunden sein mit einer Kosten- und Zinsforderung.
> Möglichkeit Nummer 2:
Sie zahlen die Corona-Soforthilfe in Höhe der Überkompensation zurück und wählen dann in der o.g. Maske das erste Feld aus. Gleichzeitig müssen Sie ein Schreiben hochladen, in dem SIe zum Ausdruck bringen, dass Sie die Rückzahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht lediglich deshalb vorgenommen haben, um nachteilige Folgen zu verhindern. Sie fordern daher den zurückbezahlen Betrag von der Regierung sofort unter Fristsetzung von 2 Wochen wieder zurück.
Welches Risiko hat dieses Vorgehen?
Dieses Vorgehen führt dazu, dass Sie die ungerechtfertigte Forderung des Freistaats erfüllen und Ihrem Geld nachlaufen müssen. Das ist immer eine schwierigere Position, als einen Zahlungsanspruch nur abzuwehren.
Wir beraten Sie innerhalb von nur 48 Stunden, welche Alternative die richtige für Ihre Firma ist.