Schadensersatz wegen Nacht im Flugzeug?

123 Passagiere einer Lufthansa-Maschine (Flugnummer: LH2446) mussten vom Donnerstag, den 19.02.2026 auf Freitag, den 20.02.2026 unfreiwillig im Flugzeug übernachten. Der für 21.30 Uhr geplante Flug nach Kopenhaben wurde nach mehreren Verzögerungen gestrichen. Die Passagiere wurden nicht zurück zum Flughafengebäude gebracht.

Auch ein Mandant der Kanzlei Stenz & Rogoz war an Bord der Maschine. "Die Umstände, die unser Mandat uns schilderte, sind skandalös", meint Rechtsanwältin Carolin Rogoz. Es standen nicht einmal ausreichend Decken und Kissen zur Verfügung. Auch Nahrungsmittel waren wohl nur in begrenzten Mengen vorhanden.

 

Nach Ansicht der Kanzlei Stenz & Rogoz haben Fluggäste Anspruch auf Schadensersatz in  zumindest vierstelliger Höhe. Es steht hier sogar eine Freiheitsberaubung im Raum. § 239 des Strafgesetzbuches bestimmt:

 

"Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

 

Der Verstoß gegen diese Vorschrift kann auch einen Schadensersatzanspruch begründen, der auf § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches gestützt ist.