Sachsen: Rückforderung von Soforthilfe und Überbrückungshilfe ausgesetzt

Paukenschlag in Sachsen: Das dortige Wirtschaftsministerium (SMWA) hat mit Pressemitteilung vom 25.06.2025 mitgeteilt, dass die mit der Umsetzung beauftragte Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes mit sofortiger Wirkung vorläufig aussetzt. Betroffen ist hiervon das Bundesprogramm "Soforthilfe-Zuschuss Bund" und die Überbrückungshilfe des Bundes. Bis zu einer abschließenden Klärung aller offenen Fragen werden keine neuen Rückforderungen verfolgt. Auch Mahnungen erfolgen vorerst nicht.

 

Gemeinsam mit der SAB prüft das Ministerium derzeit die konkreten Optionen. Es betont jedoch, dass rechtliche Änderungen an den Bundesprogrammen es trotz des Moratoriums nicht geben kann. Die Unternehmen werden zudem weiterhin Auskunft über die Verwendung der Hilfen geben müssen. Aufgrund der Haushaltsituation des Freistaats zahlt Sachsen auch nicht nachträglich einen Unternehmerlohn. Im Gespräch sind aber beispielsweise veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen.

In Sachsen wurden allein in den zwei großen Bundesprogrammen Überbrückungshilfe und Soforthilfe-Zuschuss Bund rund 203.800 Anträge bewilligt und insgesamt 2,935 Milliarden Euro an fast 98.000 Leistungsempfänger ausgezahlt – das sind fast drei Viertel der sächsischen Unternehmen.

In beiden Bundesprogrammen sind aktuell bereits 49.257 Rückforderungsvorgänge abgeschlossen. 27.586 befinden sich aktuell in Bearbeitung und 29.000 Rückforderungen werden noch erwartet