Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf nahezu jeden Rechtsbereich: Gewerbetreibende fragen, welche Rechte Ihnen zustehen, wenn ihrVertragspartner nicht mehr leisten kann oder will. Verbraucher sehen sich Bußgeldbescheiden wegen angeblicher Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmeverordnungen mit teils drastischen Bußgeldern ausgesetzt. Fluggesellschaften und Reiseunternehmer zahlen nicht oder nur zögerlich vereinnahmte Flugpreise und Vorauszahlungen zurück. Nicht von ungefähr gibt der größte juristische Verlag seit Anfang 2020 eine monatlich erscheinende Zeitschrift "Covid und Recht" (COVuR) heraus.
Unsere Kanzlei berät Sie kompetent in Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. An dieser Stelle können wir nur auszugsweise die häufigsten Fragestellungen ansprechen:
OWi-Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmeverordnungen (Bußgeldverfahren)
Wegfall der Geschäftsgrundlage / "rechtliche Unmöglichkeit"
Corona und AGB-Recht
Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 15.04.2025 (Az.: 16 K 937/22) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf einer Klage der Fortuna Düsseldorf stattgegeben, mit der sich der Verein gegen einen Schlussbescheid auf Rückzahlung von Corona-Überbrückungshilfe III gewehrt hat.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 27. März 2025 (Az. 21 ZB 24.514) entschieden, dass bay. Unternehmen und Soloselbstständige Förderungen aus der bayerischen Corona-Soforthilfe vom Frühjahr 2020 zurückzahlen müssen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass entgegen der Prognose tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass im sog. 3-Monats-Zeitraum nach der Antragstellung eingetreten ist.
Mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 11.10.2024 hat nun auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 14 K 2955/23) der Klage eines Unternehmens, das Pflegeprodukte vertreibt, stattgegeben, das sich gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000,00 € zur Wehr gesetzt hat.
Derzeit werden Soforthilfeempfänger in Bayern aufgefordert, bis 31.10.2024 eine (weitere) Rückmeldung über ein Online-Portal vorzunehmen. Die Nichteinhaltung der Frist soll die Rückforderung der gesamten Soforthilfe zzgl. Zinsen zur Folge haben.
Unsere Kanzlei klärt Sie darüber auf, ob und ggf. wie Sie auf das Schreiben reagieren müssen:
Rechtsanwältin Carolin Rogoz stand der Mittelbayerischen Zeitung aus Regensburg rund um das Thema Impfschäden ("PostVac-Patienten") Frage und Antwort . Thematisiert wurde dabei u.a., gegen wen Ansprüche geltend gemacht werden können, wann Ansprüche verjähren und ob auch lebenslange Schadensersatzrenten in Betracht kommen. Das komplette Interview kann nachgelesen werden unter: www.mittelbayerische.de.