Bußgeldkatalog-Novelle vom 28.04.2020 ist unwirksam

Drei Bundesländer - Bayern, Niedersachsen und das Saarland - haben den neuen Bußgeldkatalog mit sofortiger Wirkung wegen eines Formfehlers für unwirksam erklärt. Berichten des Bayerischen Rundfunks zufolge erfolgte dies im Nachgang zu einer Telefonschaltkonferenz der Verkehrsminister am 02.07.2020.

Unklar ist derzeit noch, ob die Unwirksamkeit nur die neuen Fahrverbote oder alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020 betrifft. Der ADAC vertritt in einer ersten Reaktion die Auffassung, dass die Nichtigkeit aufgrund der Verletzung des Zitiergebotes alle Änderungen des Bußgeldkataloges vom 28. April 2020 betrifft.

Die Kanzlei Stenz & Rogoz kritisiert, dass weder das Bundesministeriumg für Verkehr noch die entsprechenden Landesministerien die Bürger detailliert informieren.

"Für die Bürger ist die Rechtsunsicherheit ein untragbarer Zustand", erklärt Rechtsanwältin Carolin Rogoz.

Die weitere Entwicklung im Bezug auf die neuen Bußgeldvorschriften wird die Kanzlei Stenz & Rogoz genau beobachten und auf dieser Homepage weiterhin veröffentlichen.