Rechtsanwältin Carolin Rogoz gab in der Sendung vom 05.10.2023 für das "Notizbuch" auf Bayern2-Radio ein Interview zum rechtlichen Hintergrund der Rückforderung von Corona-Soforthilfen in Bayern. Hier wurde auch darauf hingewiesen, dass im Mai und Juni 2020 bayerische Unternehmer im guten Glauben, die Soforthilfen nicht zurückzahlen zu müssen viele Überstunden geleistet, um ihre Kunden zu bewirten oder ihnen den langersehnten Haarschnitt zu verschaffen. 3 Jahre nach Ende der ersten Pandemie sollen sie deswegen Corona-Soforthilfen zurückbezahlen. Das kann nicht sein!