IHK veröffentlicht Zahlen zur Überbrückungshilfe

Fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie zeigt sich: Die Abwicklung der Überbrückungshilfen in Bayern ist weit von einem reibungslosen Ablauf entfernt. Die aktuellen Zahlen  - sie haben den Stand zum 01.07.2025 - der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) zeichnen ein ernüchterndes Bild: Nur ein Teil der Hilfen wurde wie geplant ausgezahlt und abgerechnet, während Rückforderungen, Klagen und schleppende Bearbeitungen für Unzufriedenheit und Unsicherheit sorgen. 

 

Paket 1: Hohe Rückforderungen trotz hoher Bewilligungsquote

Im sogenannten Paket 1 (Überbrückungshilfe I, II, III sowie November- und Dezemberhilfen) wurden 213.677 Anträge eingereicht – abgeschlossen sind aber erst 70,7 % davon. Zwar erhielten rund 92 % der Antragsteller die beantragten Hilfen in voller Höhe, doch das Bild trübt sich bei den Rückzahlungen: Ganze 282 Millionen Euro wurden von über 34.000 Antragstellern zurückgefordert – knapp ein Drittel der gesamten abgeschlossenen Fälle. Nach Ansicht der Kanzlei Stenz & Rogoz ist das ein Skandal!

Besonders kritisch: 108 Millionen Euro dieser Rückzahlungen waren nicht vorhersehbar – sie trafen die Betroffenen überraschend. Ursache dafür waren unklare Richtlinien. Für viele kleinere Betriebe bedeutet das eine erhebliche finanzielle Belastung. Und das viele Jahre nach der Auszahlung.

Paket 2: Eine Bilanz der Verzögerung

Noch schlechter steht es um das Paket 2 (Überbrückungshilfe III plus und Überbrückungshilfe IV). Von den 52.050 eingereichten Anträgen wurde weniger als die Hälfte bearbeitet – eine Erledigungsquote von nur 38,6 %. Angesichts des Zeitraums seit Einreichung ist das ein alarmierendes Signal für die Effizienz des Verwaltungssystems.

Zwar ist die Bewilligungsquote mit 95,6 % hoch, doch auch hier zeigt sich die Kehrseite: 19 Millionen Euro mussten bereits wieder zurückgefordert werden. Fast ein Drittel davon kam für die betroffenen Betriebe unerwartet.

IHK: KI-Sachbearbeitung und extreme Kosten wegen beauftragter Anwaltskanzleien

Besonders problematisch ist nach Ansicht der Kanzlei Stenz & Rogoz, dass sich die IHK zur Bearbeitung der Schlussabrechnungen einer intransparenten KI bedient und viele Bearbeitungsschritte an die Kanzlei KPMG outgesourced hat. Den uns vorliegenden Unterlagen legen den Verdacht nahe, dass in einigen Fällen sogar die Entscheidung über die Rückforderung von externen Anwälten und nicht von Mitarbeitern der IHK getroffen wird. Dies ist ein Verstoß gegen den Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG. Hinzu kommt, dass sich die IHK in den Klageverfahren von Anwälten einer zweiten international tätigen Rechtsanwaltskanzlei (Luther Rechtsanwälte) vertreten lässt. Unterliegen die Unternehmer im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht müssen sie nicht nur die Überbrückungshilfe zurückzahlen, sondern auch noch die Rechnung der Kanzlei Luther.

Fazit: Kein Vorzeigemodell

Was als schnelle Hilfe in der Krise angekündigt wurde, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein bürokratisches Ungetüm. Die hohen Rückforderungen, lange Bearbeitungszeiten und zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen werfen Fragen nach der Planung, Kommunikation und Umsetzung der Hilfsprogramme auf. Für viele Unternehmen war die Unterstützung zwar zunächst ein Rettungsanker – doch mit jahrelanger Verzögerung droht sie nun zur finanziellen Falle zu werden. Eine echte Aufarbeitung der Fehler bleibt bislang aus.

> Die Zahlen der IHK für München und Oberbayern können hier abgerufen werden.

 

Die Kanzlei Stenz & Rogoz vertritt zahlreiche bayerische Unternehmer und führt derzeit vor allen bayerischen Verwaltungsgerichte Klagen gegen die IHK.