Freigesprochener erhält 22.800 Euro Haftentschädigung

Das Landgericht Mannheim hat mit einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung vom 14.08.2018 (Az.: 5 O 248/17) einem Freigesprochenen für knapp 5 Jahre Untersuchungshaft 22.800,- € zugesprochen.

 

Der nunmehr freigesprochene Angeklagte war beschuldigt worden, zusammen mit seiner Ehefrau an der Ermordung der philippinischen Ehefrau seines ebenfalls angeklagten Cousins beteiligt gewesen zu sein. In erster Instanz wurde er in der 1. Instanz vom Landgericht Köln wegen gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben und erneut vor dem Landgericht Köln verhandelt. Dabei wurde nur noch der Cousin wegen Mordes verurteilt. Der Kläger und seine Frau wurden aber freigesprochen.