Im Internet kursiert derzeit die Berichterstattung über einen aktuellen Beschluss des Familiengerichts Weimar vom 08.04.2021, wonach es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist.
Dies berichtet u.a. 2020news.de, ohne jedoch das Aktenzeichen des amtsgerichtlichen Verfahrens zu benennen. Die Kanzlei Stenz & Rogoz hat bereits eine Anfrage beim Amtsgericht Weimar getätigt und um Übersendung einer anonymisierten Kopie des Urteils gebeten.
Laut 2020news.de hat das Gericht u.a. ausgeführt:
"Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender „Gegenstände“)"
✔ Update: 13.04.2021:
- Der Beschluss des Amtsgerichts Weimar wurde offiziell bestätigt und liegt uns im Volltext vor.
- Am 13.04.2021 hat nun auch das bayerische Amtsgericht Weilheim in OB (Aktenzeichen: 2 F 192/21) die Maskenpflicht an einer Schule gekippt.