Sensation in Baden-Württemberg: Tausende Unternehmen in Baden-Württemberg, die während der Corona-Pandemie Soforthilfen des Landes erhalten und später zurückzahlen mussten, sollen nun Geld zurückbekommen. Nach den klaren Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden Württemberg vom vom 8. Oktober 2025 in sechs Musterverfahren (Aktenzeichen: 14 S 1869/24, 14 S 1873/24, 14 S 2054/24, 14 S 190/25, 14 S 16/25 und 14 S 303/25) verabschiedete der Stuttgarter Landtag in einer Sondersitzung am 25.02.2026 einstimmig ein entsprechendes Gesetz.
Davon profitieren rückwirkend unter anderem Friseurbetriebe, Gastwirte, Fitnessstudiobetreiber, Einzelhändler, Solo-Selbstständige und Schausteller. Während des ersten Lockdowns mussten viele Betriebe schließen oder starke Einschränkungen hinnehmen, wodurch ihnen die Kundschaft und damit wichtige Einnahmen wegfielen.
Wie hoch die Belastung für den Landeshaushalt am Ende ausfallen wird, ist noch nicht genau absehbar. Gerechnet wird jedoch mit Kosten von mindestens knapp 800 Millionen Euro. Anspruch auf die Rückzahlung haben alle Betriebe, die auf Grundlage der Richtlinie des Wirtschaftsministeriums von Mitte März 2020 finanzielle Unterstützung erhalten hatten.
Auslöser für die gesetzliche Neuregelung ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. In mehreren Verfahren um die Rückforderung der Corona-Soforthilfen gaben die Richter betroffenen Unternehmern recht, weil die damaligen Bescheide nach Auffassung des Gerichts nicht präzise genug formuliert waren. Die Unternehmen konnten sich daher erfolgreich gegen die Rückzahlungsforderungen des Landes wehren.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) erklärte zu dem von der scheidenden grün-schwarzen Koalition eingebrachten Gesetz, Rechtsstaatlichkeit bedeute, gerichtliche Entscheidungen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern sie auch sorgfältig umzusetzen. Der Grünen-Abgeordnete Felix Herken betonte, ein weiterer Vertrauensverlust bei den betroffenen Unternehmen müsse unbedingt verhindert werden. Der Streit um die Corona-Soforthilfen hatte sich über einen langen Zeitraum hingezogen
"Ich hoffe, dass sich der Freistaat Bayern und andere Bundesländer ein Beispiel an dem vorbildlichen Vorgehen in Baden Württemberg nehmen", kommentierte Rechtsanwältin Carolin Rogoz die Entscheidung der Landespolitiker.
