Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat am 26.05.2025 auf schriftliche Anfrage des SPD-Landatagsabeordneten Florian von Brunn indirekt offengelegt, dass es bayerische Unternehmer vor der Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfen nicht schützen kann. "Die Verwaltungspraxis der IHK für München und Oberbayern wird maßgeblich durch die Förderbedingungen und sonstigen Vorgaben des Bundes zur Umsetzung des Bundesprogramms Coronawirtschaftshilfen geprägt", so das Ministerium in seiner Stellungnahme. "Spielräume verbleiben nur sehr vereinzelt. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) als Rechtsaufsichtsbehörde kann nur überprüfen, ob die IHK für München und Oberbayern bei Ausübung ihrer Tätigkeit innerhalb des Rahmens der für sie geltenden Rechtsvorschriften handelt."
Nach Ansicht der Kanzlei Stenz & Rogoz sind die Antworten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums eine Bankrott-Erklärung. Auf die Frage, welche Möglichkeiten für die Staatsregierung bestünden, die Prüfstandards der IHK München und Oberbayern zu hinterfragen, um eine praxisnähere und weniger bürokratische Prüfung zu gewährleisten wurde geantwortet: "Die Prüfstandards der IHK für München und Oberbayern entsprechen den bundesweiten Vorgaben des Fördermittelgebers. Dort, wo Spielräume verbleiben, entscheidet die IHK für München und Oberbayern unternehmensfreundlich."