Commerzbank muss Vorfälligkeit zurückzahlen

Mit Beschluss vom 28.06.2021 hat der BGH bestätigt, dass die Commerzbank ihre Kunden falsch über die Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat. Der BGH hat damit ein Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt a.M. vom 01.07.2020 (Aktenzeichen: 17 U 810/19) gehalten, in dem die Commerzbank dazu verurteilt worden war, die vereinnahmte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 21.500,00 € an ihre Kunden zurückzahlen. Zur Begründung hatte das OLG ausgeführt, dass die Regelungen im Darlehensvertrag über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu kompliziert seien. 

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