Fahreignungsregister seit 01.05.2014 in Kraft

Zum 01.05. trat das Fahreignungsregister in Kraft. Das Verkehrszentralregister  in seiner bisher bekannten Form wurde damit abgelöst.

Die Eintragung von Punkten erfolgt nunmehr nach dem sog. Fahreignungs-Bewertungssystem. Es wird jeder einzelne verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstoß (wie bisher im Verkehrszentralregister) nun im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Werden 8 Punkte erreicht, wird dem Betroffenen für mindestens sechs Monate die Erlaubnis entzogen, weiterhin motorisiert am Straßenverkehr teilzunehmen. Bis zu 3 Punkten spricht die Verordnung von "Vormerkugn". Es werden gegen den Betroffenen keine Maßnahmen ergriffen. Bei 4 oder 5 Punkten erhält der Fahrerlaubnisinhaber eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Daneben ergeht der Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar als Hilfestellung zur Verbesserung der individuellen Fahreignung freiwillig besucht werden kann. Hierfür wird ein Abzug von 1 Punkt gewährt. Bei 6 oder 7 Punkten erhält der Betroffene eine schärfere Verwarnung unter Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstößen. Auch hier ergeht der Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden kann. Auf dieser Stufe allerdings ohne Punktabzug.