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Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 04.04.2025 (Aktenzeichen: 20 U 33/21) einem Versicherungsnehmer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zugesprochen, obwohl er bei Vertragsabschluss eine Vorerkrankung nicht erwähnt hatte.
DIE WELT online titelt am 17.07.2025: "Das Rätsel um beunruhigende Daten zu Corona-Impfnebenwirkungen". Hintergrund sind die Daten einer "Safevac"-App von 739.515 Geimpften. Bei rund 0,5 Prozent besteht der Verdacht auf schwere Nebenwirkungen.
Fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie zeigt sich: Die Abwicklung der Überbrückungshilfen in Bayern ist weit von einem reibungslosen Ablauf entfernt. Die aktuellen Zahlen - sie haben den Stand zum 01.07.2025 - der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) zeichnen ein ernüchterndes Bild: Nur ein Teil der Hilfen wurde wie geplant ausgezahlt und abgerechnet, während Rückforderungen, Klagen und schleppende Bearbeitungen für Unzufriedenheit und Unsicherheit sorgen.
Paukenschlag in Sachsen: Das dortige Wirtschaftsministerium (SMWA) hat mit Pressemitteilung vom 25.06.2025 mitgeteilt, dass die mit der Umsetzung beauftragte Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes mit sofortiger Wirkung vorläufig aussetzt. Betroffen ist hiervon das Bundesprogramm "Soforthilfe-Zuschuss Bund" und die Überbrückungshilfe des Bundes. Bis zu einer abschließenden Klärung aller offenen Fragen werden keine neuen Rückforderungen verfolgt. Auch Mahnungen erfolgen vorerst nicht.
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat am 26.05.2025 auf schriftliche Anfrage des SPD-Landatagsabeordneten Florian von Brunn indirekt offengelegt, dass es bayerische Unternehmer vor der Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfen nicht schützen kann. "Die Verwaltungspraxis der IHK für München und Oberbayern wird maßgeblich durch die Förderbedingungen und sonstigen Vorgaben des Bundes zur Umsetzung des Bundesprogramms Coronawirtschaftshilfen geprägt", so das Ministerium in seiner Stellungnahme. "Spielräume verbleiben nur sehr vereinzelt. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) als Rechtsaufsichtsbehörde kann nur überprüfen, ob die IHK für München und Oberbayern bei Ausübung ihrer Tätigkeit innerhalb des Rahmens der für sie geltenden Rechtsvorschriften handelt."