Gebühren:
Als eine zentrale Aufgabe unserer anwaltlichen Tätigkeit sehen wir die Information des Mandanten über die möglichen Kosten des Rechtsstreits und damit sein finanzielles Risiko an. Zu Beginn der anwaltlichen Beratung erläuteren wir Ihnen daher genau, mit welchen Anwaltsgebühren Sie rechnen müssen. Dabei klären wir, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe haben. Sind Sie rechtsschutzversichert, kümmeren wir uns selbstverständlich um die Deckungszusage.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren regelt das sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (abgekürzt: RVG). Gerichtsgebühren hingegen werden im Gerichtskostengesetz (abgekürzt: GKG) behandelt.
Ein wichtiger Gesichtspunkt beider Gesetze ist die Höhe des Gegenstandswertes/Streitwertes. So bestimmt § 2 RVG: „Die [Anwalts-]Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).“ Eine entsprechende Regelung hinsichtlich der Gerichtsgebühren findet sich in § 3 GKG. Mit anderen Worten heißt dies: Je höher die Summe um die die Parteien streiten, desto höher sind grundsätzlich auch die Gebühren, die der Streit auslöst.
Aber keine Angst: Nachdem das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Vielzahl von sog. Rahmengebühren enthält, spielen auch Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Bedeutung, die der Rechtsstreit für Sie hat, eine wichtige Rolle für die Bemessung der Gebühren.
Daneben erlaubt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Vereinbarung von Zeitvergütungen, Pauschalvergütungen und (unter den Voraussetzungen des § 4a RVG) von Erfolgshonoraren.
Lassen Sie uns also Ihren Fall gemeinsam besprechen und eine für Sie optimale Beratung zusammenstellen!